Stellungnahme der SLM

Wie von uns erwartet sieht sich die Sächsische Landesmedienanstalt (SLM) nicht als richtiger Ansprechpartner für unsere Forderung und nimmt dazu auf unser Bitten hin auch Stellung. Nicht ganz einverstanden bin ich mit dem Statement zur Förderung von Internetradioprojekten, denn die Förderung der so genannten Medienkompetenz gehört sehr wohl zu den Aufgaben der SLM..Sie versteht es aber wohl eher so, dass Radio BEISPIEL FM sich an den Sender wenden muss, um Förderung zu erlangen, als das ein Förderprogramm dazu von sich aus aufgelegt wird. Aber dazu später mehr. Eine offizielle Stellungnahme des MDR dagegen steht übrigens noch aus. Auch hier wurde ich oft gefragt: "Was sollen die denn auch dazu sagen? Die wollen ja bestimmt Sputnik in Sachsen senden, kriegen aber dafür keine Frequenz." Nun, man könnte ja aber auch (z. Beispiel) darüber nachdenken, die Arbeit von MDR Info auf alle anderen Sender (Figaro, MDR 1, JUMP, Sputnik) je nach Themengebieten zu verteilen oder auch auf Figaro oder JUMP zu verzichten (im Gegensatz zu einem Jugendsender gibt es ja bereits mit D-Radio und D-Funk zwei Sender im Segment "Kultur" und mit NRJ einen Sender, der sehr nah am Format JUMP ist). Also, wir sind gespannt, ob von dort noch etwas offizielles kommt - hier jedenfalls das Schreiben der SLM: Ihre E-Mail vom 26. Februar 2009 über die Initiative von "BISS.FM" habe ich erhalten. Die Initiative wendet sich neben der SLM auch an den Sächsischen Landtag und den Mitteldeutschen Rundfunk. Was die Forderung nach einem öffentlich-rechtlichen Jugendradio für Sachsen anbetrifft, so ist hierfür die SLM nicht der richtige Ansprechpartner. Hinsichtlich der Forderung nach einem Förderprogramm für nichtkommerzielle Radioprojekte von Schulen, Universitäten und Vereinen ist eine Zuständigkeit der SLM ebenfalls nicht gegeben, da dies zunächst eine Entscheidung der jeweiligen Einrichtung ist, ob und ggf. in welchem Umfang sie Radio veranstalten will und welche finanziellen Eigenmittel oder Personal hierfür zur Verfügung gestellt werden kann. Im Übrigen ist es der SLM grundsätzlich verwehrt, private Veranstalter aus der Rundfunkgebühr zu fördern (vgl. § 43 RStV). Die SLM kann daher die Radioveranstalter nur im Einzelfall unterstützen. Sie tut dies zum einen durch die jährliche Vergabe von Hörfunkpreisen, durch die Förderung von Reichweitenanalysen (Fallzahlerhöhung) und auch im Zusammenhang mit der Förderung einzelner Medienkompetenzprojekte. Martin Deitenbeck
------------------------------------------------
Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk
und neue Medien (SLM)